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Verstorbene
konnten an unterschiedlichen Orten aufgebahrt werden. Es kam dies einer zur
Schau Stellung gleich, wobei Verwandte und Bekannte den Toten ein letztes
Mal besichtigen und Abschied von ihm nehmen konnten. Oft wurden die
Verstorbenen zu Hause aufgebahrt, in einer Kirche oder in einer dafür
bestimmten Totenkammer. Auf letzteres wurde oft zurückgegriffen, wenn die
räumlichen Verhältnisse im eigenen Hause für die Aufbahrung nicht
ausreichten. Dies war im Rahmen eines Dekrets aus dem Jahre 1771 sogar
Vorschrift.
Die Aufbahrung im Haus war in Wien selbst noch im frühen 20. Jrh. die
übliche Form, und meist wurde dabei die gesellschaftliche Stellung des Toten
gezeigt. Es gab sieben Klassen, von denen die Prachtklasse die höchste war.
Wurde ein Toter in dieser Klasse aufgebahrt, so wurde ein wertvoller und
kunstvoll bestickter schwarzer Teppich vom Totenbett bis vor den Hauseingang
gelegt. Bei der Tür stand ein Portier, in reicher Trauer-Uniform gekleidet,
welcher den Trauergästen den Einlass gewährte. Meist stand die Totenbahre
unter einem Samtbaldachin und wurde rund um die Uhr von zwei Hausoffizieren
in Trauerkleidung bewacht. |
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Prachtvolle
Kerzenständer umgaben den Katafalk, und handelte es sich bei dem Toten um
einen Adligen, so setzte man ihm die seinem Stand entsprechende Krone auf.
Die Aufbahrungen der unteren Klassen waren folglich schlichter.
Mit der Errichtung von Leichenhallen auf den Friedhöfen im 20. Jrh. nahm die
Anzahl der Hausaufbahrungen mehr und mehr ab. Die Leichenhallen wurden so
konzipiert, dass sie ebenfalls eine würdige Umgebung für die Aufbahrung des
Sarges boten. Deswegen wurden die Hausaubahrungen ab 1945 sogar
verboten. |