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Die Aufbahrung
 

"A schöne Leich"

 

Verstorbene konnten an unterschiedlichen Orten aufgebahrt werden. Es kam dies einer zur Schau Stellung gleich, wobei Verwandte und Bekannte den Toten ein letztes Mal besichtigen und Abschied von ihm nehmen konnten. Oft wurden die Verstorbenen zu Hause aufgebahrt, in einer Kirche oder in einer dafür bestimmten Totenkammer. Auf letzteres wurde oft zurückgegriffen, wenn die räumlichen Verhältnisse im eigenen Hause für die Aufbahrung nicht ausreichten. Dies war im Rahmen eines Dekrets aus dem Jahre 1771 sogar Vorschrift.
Die Aufbahrung im Haus war in Wien selbst noch im frühen 20. Jrh. die übliche Form, und meist wurde dabei die gesellschaftliche Stellung des Toten gezeigt. Es gab sieben Klassen, von denen die Prachtklasse die höchste war. Wurde ein Toter in dieser Klasse aufgebahrt, so wurde ein wertvoller und kunstvoll bestickter schwarzer Teppich vom Totenbett bis vor den Hauseingang gelegt. Bei der Tür stand ein Portier, in reicher Trauer-Uniform gekleidet, welcher den Trauergästen den Einlass gewährte. Meist stand die Totenbahre unter einem Samtbaldachin und wurde rund um die Uhr von zwei Hausoffizieren in Trauerkleidung bewacht.

Prachtvolle Kerzenständer umgaben den Katafalk, und handelte es sich bei dem Toten um einen Adligen, so setzte man ihm die seinem Stand entsprechende Krone auf. Die Aufbahrungen der unteren Klassen waren folglich schlichter.
Mit der Errichtung von Leichenhallen auf den Friedhöfen im 20. Jrh. nahm die Anzahl der Hausaufbahrungen mehr und mehr ab. Die Leichenhallen wurden so konzipiert, dass sie ebenfalls eine würdige Umgebung für die Aufbahrung des Sarges boten. Deswegen wurden die Hausaubahrungen ab 1945 sogar verboten.